Garten- und Landschaftsbauarbeiten steuerlich absetzen
Tipp: Garten pflegen lassen und Steuern sparen!
Nicht alle anfallenden Gartenarbeiten können oftmals selbst erledigt werden. Beauftragen Sie einen Dienstleister, so können Sie die Kosten dafür bei der Steuer absetzen. Sicherlich bereitet Ihnen die Gartenarbeit große Freude und Sie erledigen vieles gerne selbst. Doch es fallen einige Arbeiten rund ums Haus an, die Sie nur schwer oder gar nicht selbst bewältigen können. Dazu gehören zum Beispiel Pflasterarbeiten, das Verlegen von Terrassendielen, Baumfällarbeiten oder die Pflege hoher Hecken, Bäume und anderer Gehölze.
Beauftragen Sie für diese und weitere Arbeiten im Garten ein Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus, können Sie dabei Steuern sparen. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Gartenweg pflastern oder eine Terrasse anlegen lassen, können Sie diese Handwerkerleistung in Ihrer Steuererklärung angeben (siehe §35a EStG). Es ist unabhängig ob Sie hierbei Ihren Garten neu anlegen oder nur einen Teil des Gartens umgestalten möchten.
Voraussetzungen sind aber:
- das Haus, das auf dem Grundstück steht, muss vom Eigentümer selbst bewohnt sein
- das Haus darf kein Neubau sein
- die steuerliche Absetzbarkeit ist an einen Haushalt gebunden
Grundsätzlich können Sie 20 Prozent bzw. maximal 1.200 € der Kosten für alle Handwerkerleistungen pro Jahr steuerlich absetzen. Absetzbare Kosten sind insbesondere Lohnkosten, Anfahrt des Dienstleister, die Nutzung von Geräten und Verbrauchsmaterial wie z.B. Streusalz. Sie sollten dabei beachten, dass Sie die Rechnung des Handwerkers beim Finanzamt einreichen, die Rechnung per Überweisung begleichen und einen Beleg wie Kontoauszug vorlegen.
Zu den Handwerkerleistungen zählen auch haushaltsnahe Dienstleistungen. Dies sind alle Tätigkeiten, welche Sie auch selbst erledigen könnten, hierfür aber eine Firma beauftragen. Dazu gehört Beispielsweise, wenn ein Gärtner regelmäßig Ihren Rasen mäht, die Hecken ein bis zweimal pro Jahr schneidet oder auch der Winterdienst. Wichtig ist nur, das die haushaltsnahe Dienstleitungen bei Ihnen zu Hause erfolgen.
Achten Sie bei der Rechnungserstellung darauf, dass die Leistungserbringung (Arbeitsleistung, Anfahrt, Maschineneinsatz) und die Verwendung des benötigten Materials gesondert aufgeführt sind. Denn Materialkosten können Sie nicht bei der Steuer absetzen.
Möchten Sie auch die steuerlichen Vorteile nutzen und benötigen Hilfe in Ihrem Garten? Kontaktieren Sie uns, wir kommen persönlich zu Ihnen und erstellen Ihnen ganz unverbindlich ein Angebot über Ihre Gartenarbeiten.
Welche Tipps könnten noch interessant für Sie sein?
Der Kräutergarten oder einmal gut gehackt ist besser als … hier finden Sie alle Tipps. Wenn Sie uns auf Facebook folgen möchten, dann freuen wir uns hier über Ihren Besuch.